Ärztin für Allgemeinmedizin und Homöopathie
1030 Wien, Rudolf von Alt Platz 7/3

Allgemeine Informationen/Verwaltung

Da ich Verträge mit allen Krankenkassen habe, finde ich es wichtig, dass Sie über die bürokratischen Gegebenheiten hier in der Ordination sehr gut informiert sind.

e-card

  • Bitte bringen Sie zu jedem Besuch in der Ordination Ihre e-card mit. Wir sind verpflichtet, bei jedem Besuch Ihre Daten zu prüfen.
  • Beim ersten Besuch in der Ordination, wenn Sie bisher noch nicht hier Patient waren,  benötigen wir einen gültigen Lichtbildausweis, die e-card und Ihre persönlichen Daten. (Telefonnummer, Adresse, etc.)
  • Bei Ihrem ersten Besuch im Quartal, wenn Sie bereits Patient hier sind, benötigen wir Ihre  e-card jedoch keine neuerliche Legitimation.
  • e-card defekt: in diesem Fall sind wir berechtigt, 50,00 Euro Einsatz zu verlangen, den Sie retour bekommen, wenn Ihre e-card wieder ordnungsgemäß verwendet werden kann.
  • Wechsel des Dienstgebers: auch hier kann es kurzzeitig dazu kommen, dass kein Versicherungsschutz besteht und Ihre neuen Daten von Ihrer Krankenkasse nachgetragen oder korrigiert werden müssen. Auch da bitten wir Sie um einen Einsatz von 50,00 Euro.
  • e-card verloren etc.: wenn Ihre e-card den Besitzer gewechselt hat oder sie diese nicht finden können, wenden Sie sich bitte an die nächste BEZRIKSSZELLE IHRER KRANKENKASSE. Dort stellt man Ihnen eine neue Karte aus. Bis dahin müssen wir Sie auch um den Einsatz dafür bitten.

Rezepte/Medikamente:

  • Wenn Sie mir als Patient bekannt sind, verschreibe entweder ich persönlich Ihre Medikamente oder Sie können sich das Rezept am Schalter holen, wenn es sich um ein Dauerrezept handelt. Für Medikamente, die sie noch nicht eingenommen haben, ist es notwendig, meinen ärztlichen Rat einzuholen.

Chefärztliche Bewilligung von Medikamenten:

  • Bei gewissen Medikamenten ist es VORSCHRIFT, die Bewilligung vom Chefarzt der Krankenkasse einzuholen. Das wird von uns vorgenommen und kann ein paar Stunden dauern. Die Verordnung kann auch abgelehnt werden. Ich als Ihre Hausärztin habe darauf keinen Einfluss, bin aber andererseits dazu verpflichtet, von Ihnen eventuell nötige Facharztbefunde zu verlangen, um Sie bei einer Überprüfung vorlegen zu können.

Überweisungen zu Fachärzten:

  • Diese werden ausschließlich hier in der Ordination und nur von mir vorgenommen. Sie benötigen für den Besuch beim Facharzt einen Überweisungsschein, damit der Kollege den Grund der Zuweisung und die medizinische Fragestellung erfährt. Dafür bekomme ich dann den Befund zugesandt, den Sie wiederum bei Ihrem nächsten Termin hier in der Ordination mit mir gemeinsam besprechen können.
  • Wenn Sie ohne Überweisung zum Facharzt gehen möchten, können Sie das 4x im Quartal auch lediglich mit Ihrer e-card machen. Besser ist es aber, davor mit dem Hausarzt zu sprechen, damit Sie nicht unnötig lange warten müssen, bzw. damit Sie vor allem zum für Ihr Problem richtigen Kollegen zugewiesen werden können.
  • Wenn Sie nicht warten können, finden Sie hier eine Liste der Kollegen.

Röntgenzuweisung/Laborzuweisung:

  • In Institute wie Labor und Röntgen können Sie ausschließlich mit einer Zuweisung vom Hausarzt zur Untersuchung kommen. Eine Konsultation nur mit der e-card ist da nicht möglich.

 Verordnungen:

  • Verordnungen für Heilbehelfe (Gehstock, Blutzuckerstreifen, etc.) werden ebenfalls von uns ausgestellt, ebenso die Verordnungen für Physiotherapie (Krankengymnastik).
  • Bei beiden Arten der Verordnung behält sich die Kassa vor, einen Beitrag für die Kosten zu verlangen - einen so genannten Selbstbehalt. Das bedeutet für Sie eine Kostenbeteiligung.
  • Sie holen daher von Ihrer Kasse die Bewilligung für die erwünschte Leistung ein und beziehen danach die Leistung. 

Arbeitsunfähigkeit:

  • Sie wissen ja bereits, dass Sie nach spätestens 3 Tagen Krankenstand eine schriftliche Krankmeldung vom Hausarzt benötigen. Die Dauer und Länge sowie die Diagnose wird von mir eingetragen. Wenn Sie später als nach 3 Tagen in die Ordination kommen, dann muss ich die Krankmeldung rückdatieren. Dieses Gesuch der Krankenkasse kann in bestimmten Fällen abgelehnt werden.
  • Kontrolle beim Chefarzt/Arbeitsunfähigkeit: Der Chefarzt der jeweiligen Kasse ist berechtigt, Sie im Krankenstand zu bestellen und sowohl Ihr Befinden als auch die Diagnose und die Dauer des Krankenstandes zu überprüfen. Dazu erhalten Sie von Ihrer Kasse eine schriftliche Einladung. Ihr Dienstgeber ist dazu in gar keinem Falle berechtigt!!!

Schweigepflicht:

  • Um alle Unklarheiten zu beseitigen: ich stehe als Ärztin unter absoluter Schweigepflicht, das gilt für alle Anfragen von außen, nur dem Straflandesgericht und den Krankenkassen gegenüber bin ich unter ganz bestimmten Bedingungen davon enthoben.
  • Daher kann ich auch keine Anfragen von Ihren privaten Versicherungen ohne Ihre Zustimmung beantworten.
  • Auch alle meine Mitarbeiter stehen unter Schweigepflicht.

Wartezeiten:

  • Wie Sie ja seit 15 Jahren wissen, sind wir bemüht, durch die Terminvergabe die Wartezeiten gering zu halten. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Patienten aus Gründen der Dringlichkeit vorgenommen werden oder Sie länger warten müssen, weil eine Sache mehr ZEIT in Anspruch nimmt. Es ist ja auch für Sie wichtig, Ihre Anliegen in aller Ruhe besprechen zu können.

Hausbesuche:

  • Mit unserer Information auf der Website und mit dem Informationsblatt im Jänner 2011 haben wir vermehrt auf die Möglichkeit der Hausbesuche hingewiesen.
  • Sie erhalten bei Ihrem ersten Besuch in der Ordination eine VISITENKARTE mit meiner MOBILNUMMER, unter der ich für Sie an Wochentagen von 9 bis 17 Uhr erreichbar bin. Hausbesuche werden nach Möglichkeit sofort durchgeführt.

Dauervisiten:

  • Vor allem ältere Patienten haben oft einen Bedarf an regelmäßigen Besuchen durch den Hausarzt, diese führe ich Mittwoch am Vormittag durch.

Urlaube:

  • Wir sind sehr bemüht, die Ordination während des gesamten Jahres für Sie geöffnet zu halten, damit Sie jederzeit ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Daher ist es notwendig, dass ich mich während meines persönlichen Urlaubs von sehr erfahrenen Kollegen vertreten lasse.

 

ALLE KASSEN & PRIVAT  |  1030 Wien, Rudolf v. Alt Platz 7/3  |  Tel.: 01 - 715 51 00  |  gesundheit@ordination.or.at  |   www.ordination.or.at

Webdesign by berghWerk